Besuchsreglung für Angehörige in Zeiten von Covid 19
Ziele:
- Besuche für jeden BewohnerInn der in unserer Einrichtung lebt möglich machen
- Sicherstellung Hygienischer Verantwortung
- Infektionsrisiko mit Covid19 in unserer Einrichtung trotz Besuche von Angehörigen gering halten
Bereich: Innerhalb der Einrichtung
Innerhalb der Einrichtung ist uns der Besuch von Angehörigen unter Einhaltung der vom NLGA vorgegebenen Richtlinien nicht möglich. Uns fehlen dazu die räumlichen Ressourcen. Aufgrund der hohen Anzahl von BewohnerInnen die an einer mittelschweren bis schweren Demenz leiden und ungehindert in der Einrichtung umherlaufen, ist uns das Risiko einer ungewollten Begegnung zwischen BewohnerInnen und Besucher zu hoch.
Umsetzung:
Nach Maßgabe des Hygienekonzeptes des NLGA ist uns eine Umsetzung des Konzeptes innerhalb der Einrichtung nicht möglich.
Bereich: Außerhalb der Einrichtung
Aufgrund unseres großzügigen Außenbereiches ist eine Besuchsregelung gut denkbar. Dazu dient der Innenhof unserer Einrichtung als eine gute Begegnungsmöglichkeit.
Umsetzung:
Planung der Besuche
Für die Organisation der Besuche rufen die Angehörigen bei uns in der Einrichtung an und nennen ihren Wunschtermin. Ein Eintrag in unseren Terminplaner organsiert die Termine. Es soll sich immer nur ein Besucher/eine Person auf dem Gelände befinden.
Der Besucher meldet sich dann nach vorheriger Anmeldung beim Pflegepersonal persönlich an. Dazu kommt der Besucher zur weißen Eingangstür oberhalb der Treppe in unsere Einrichtung. Nach einer Händedesinfektion erhält der Besucher eine Einweisung zum Besuch zwecks Hygieneregeln (Tragen eines Mund und Nasenschutz während des gesamten Besuchs). Schließlich unterschreibt uns der Besucher noch die Selbsterklärung zum Gesundheitszustand.
Für die Organisation der Besuche rufen die Angehörigen bei uns in der Einrichtung an und nennen ihren Wunschtermin. Ein Eintrag in unseren Terminplaner organsiert die Termine. Es soll sich immer nur ein Besucher/eine Person auf dem Gelände befinden.
Der Besucher meldet sich dann nach vorheriger Anmeldung beim Pflegepersonal persönlich an. Dazu kommt der Besucher zur weißen Eingangstür oberhalb der Treppe in unsere Einrichtung. Nach einer Händedesinfektion erhält der Besucher eine Einweisung zum Besuch zwecks Hygieneregeln (Tragen eines Mund und Nasenschutz während des gesamten Besuchs). Schließlich unterschreibt uns der Besucher noch die Selbsterklärung zum Gesundheitszustand.
Durchführung der Besuche
Mitarbeiter und Besucher verabreden sich dann zum barrierefreien Eingang der Einrichtung, welcher sich hinter dem Haus befindet (rote Gartentür).
Hier erhält der Besucher Zutritt zum Gelände und kann sich dann mit Begleitung durch das Personal in den Innenhof der Einrichtung begeben. .
Der Überwiegende Anteil unserer BewohnerInnen bewohnt Zweibettzimmer im Erdgeschoss. Die Terrassentür des Zimmers grenzt direkt im Innenhof an, sodass über diese Tür der Besuch empfangen wird. Dazu wird ein Terrassentisch in der Länge vor die Terrassentür gestellt und dient als Barriere zwischen Bewohner und Besucher. Es wird dadurch auch sichergestellt, dass der Bewohner nicht nach draußen treten kann. Die Terrassentür wird schließlich von innen geöffnet und der Besuch kann stattfinden.
Während des Besuchs wird sichergestellt, dass kein BewohnerInn die Einrichtung in den Garten verlassen kann. Die Terrassentüren aus dem öffentlichen Bereich der Einrichtung sind dann verschlossen.
Für mehr Komfort bei schlechtem Wetter wird ein Pavillon aufgestellt. Dieser Dienst als Sonnen- und Regenschutz.
Im Zimmer befindet sich jeweils nur die Person die auch besucht wird.
BewohnerInnen dessen Zimmer sich nicht im Erdgeschoss befindet könnten die Zimmer ihrer Mitbewohner nutzen.
Beendigung des Besuchs
Die Besuchszeit beträgt maximal 30 Minuten. Nach dem Besuch wird eine Sprüh- und Wischdesinfektion mit Areodesin 2000 am Terrassentisch vorgenommen.
Ein Mitarbeiter begleitet dann den Besucher zum Gartentor der Einrichtung und verabschiedet diesen schließlich.
Evtl. wird der nächste Besuch in Empfang genommen. Zwischen den Besuchen sollte mindestens 15 Minutenals Zeitpuffer eingeplant werden.
Bereich: Kontaktfeld zwischen Mitarbeiter, BewohnerInn und Besucher
Mindestabstand von 1,5 – 2 Meter ist einzuhalten.
Umsetzung:
Der Besucher trägt bereits bei der Anmeldung an der weißen Tür oberhalb der Treppe einen Mund- und Nasenschutz. Auch bei der Belehrung der Hygieneregeln und bei der Selbstauskunft ist das Tragen des Mund- und Nasenschutzes unabdingbar.
Wenn der BewohnerInn einen Mund und Nasenschutz wünscht
bzw. duldet kann das Tragen eine zusätzlich Option zum Schutz einer Ansteckung sein.
Der Tisch dient als Abstandshalter. Dieser Abstand soll nicht unterschritten werden. Bitte tauschen Sie auch keine Gegenstände zwischen Ihnen und Ihrem Angehörigen aus -> Lebensmittel, Handy!
Pro Bewohner ist nur ein Besucher in Person möglich.